Luftqualität im OP-Saal, Stellungnahme DGKH

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V (DGKH www.krankenhaushygiene.de) hat am 13. November 2018 eine Stellungnahme betreffend „Luftqualität im OP-Saal: Wundinfektionen, RLT-Anlagen und Disziplin“ veröffentlicht.

Die Erklärung der DGKH kommt zusammenfassend zum Schluss, dass auf keinen Fall eine Empfehlung gegen TAV-Decken im OP gegeben werden kann. TAV-Decken mit Schutzbereichen von 3 x 3 m sind der turbulenten Belüftung überlegen – sie reduzieren Pathogene und Partikel effektiver, führen potentiell kanzerogenen Rauch wirksamer ab und schützen damit Patienten, Operateure und ausliegende Instrumente. Daher sollen, wie in der aktuellen DIN 1946-4 gefordert, TAV-Decken in OP-Abteilungen eingebaut werden, entsprechend dem Risiko der durchgeführten Operationen.

Anhand den Ausführungen lässt sich unter anderem weiter folgern:

  • Unstrittig ist, dass TAV-Decken Pathogene und Partikel besser reduzieren als eine turbulente Mischströmung und dass sie ebenfalls kanzerogenen chirurgischen Rauch wirksamer abführen. Dies dient dem Mitarbeiter-Schutz und entspricht der in Deutschland geltenden Vorstellung vom Vorrang der Primärprävention (technische Schutzmaßnahmen) am Arbeitsplatz, soweit diese – wie hier – möglich ist.
  • Da TAV-Decken Pathogene und Partikel reduzieren, tragen sie zu einem geringeren Keimeintrag in den OP-Situs bei. Dies ist besonders bei langen Operationszeiten relevant.
  • Dementsprechend sind TAV-Decken sinnvoll in OP-Sälen.
  • In den Veröffentlichungen von Bischoff, Gastmeier, Allegranzi et al. werden verschiedene Studien herangezogen, die aus methodischen Gründen nicht für eine Bewertung von TAV/LAF-Decken genutzt werden können. Dies betrifft die Studien von Hooper et al. (2011 – nicht nachvollziehbare Infektionsraten), Namba et al. (2012 – USA: andere Standards von TAV-Decken), Miner et al. (2007 – USA, andere Standards von TAV-Decken) und Jeong et al. (2013 – wahrscheinlich andere Standards von TAV-Decken in Korea). Auch die Studien von Brandt et al. (2008) und Breier et al. (2011) aus Deutschland haben erkennbare methodische Mängel. Somit bleiben nur wenige Studien übrig, die teilweise eine Schutzwirkung von TAV-Decken belegen, in der Summe aber nicht für eine endgültige Bewertung ausreichend sind.
  • Auch die DIN 1946-4 (2018) enthält weiterhin die Raumklasse Ia (TAV-Decke) und somit entsprechen TAV-Decken dem Stand der Technik, der in Deutschland beim Krankenhausbau anzuwenden ist. Daher sollte mindestens ein Teil der OP-Säle bei Neubauten mit TAV-Decken ausgerüstet werden.
  • Auf Grund zunehmender Gewebeentnahmen und der Anforderungen hierbei ist davon auszugehen, dass zukünftig zwingend TAV-Decken erforderlich sind und die Anforderungen an OP-Säle im Sinne von Reinräumen steigen werden.

Als Ursache von Wundinfektionen kommen unter anderem in Frage (Auszug; vollständige Liste siehe Stellungnahme):

  • Kontaminierte Instrumente, die z.B. außerhalb des Schutzbereiches der TAV-Decke stehen und dort kontaminiert werden.
  •  Pathogene in der Luft (auf Partikeln), die verwirbelt werden.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme hier.